So schmerzhaft ein Trauerfall in der Familie ist: Die Stadt, die Ämter, die Banken und auch manche Angehörigen fordern die Erledigung der anstehenden Formalitäten. Viele Angehörige möchten selbst den Nachlass sichten und ordnen und sind selbst in der Lage, bestehende Verträge zu überprüfen, zu kündigen, den Haushalt aufzulösen und sich um die Erbschaftsangelegenheiten zu kümmern. Andere Angehörige dagegen fühlen sich damit schlichtweg überfordert. In manchen Familien ist es aufgrund bestehender Konflikte auch nicht ohne weiteres möglich, den Nachlass gemeinschaftlich und einvernehmlich zu regeln.
In all diesen Fällen bietet es sich für die Erben an, einen zuverlässigen Dritten mit der Regelung und Auseinandersetzung der Nachlassangelegenheiten zu bevollmächtigen. Von Vorteil ist es dabei für die Hinterbliebenen, wenn diese Person sowohl über eine fachliche als auch über eine soziale Kompetenz verfügt und auf ein Netzwerk zurückgreifen kann, welches sie befähigt, die gesamte Nachlassangelegenheit von A-Z zu bearbeiten.
Hierauf bin ich spezialisiert
- Rechtliche Bewertung des Erbfalles
- Beantragung von Erbscheinen
- Sicherung werthaltiger Nachlassgegenstände
- Räumung und Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung
- Sicherung und Verkauf werthaltiger Antiquitäten aus dem Nachlass
- Kündigung bestehender Verträgen
- Energielieferungsverträge, Telekommunikationsverträge etc.
- Sichtung der Unterlagen und Dokumente, Erledigung notwendiger Korrespondenz mit Ämtern und Behörden
- Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten und Erblasserschulden aus dem Nachlass
Meine Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet.
Unsere Tätigkeiten verstehen wir als problemlösungsorientiert. Unser Service reicht weit über rein juristische Fragestellungen hinaus. Dabei steht das Interesse der Erben und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten im Vordergrund. In ausführlichen, mit der notwendigen Sensibilität geführten Gesprächen wird festgelegt, was, wann, wie erledigt werden soll und welche rechtlichen und persönlichen Erwägungen hierbei eine Rolle spielen.
Unsere Mandanten entscheiden, ob sie laufend über den Stand der Nachlassabwicklung informiert werden möchten. Manchmal ist dies von Erben nicht gewünscht, weil es sie zu sehr belastet oder nicht interessiert. Wir richten uns hier nach den Wünschen unserer Auftraggeber, die wir loyal und diskret beachten.
In unserer Kanzlei führen wir seit vielen Jahren Nachlassabwicklungen durch. Im Laufe der Zeit hat sich ein dichtes Netzwerk von Personen und Firmen um uns gebildet, die je nach Bedarfsfall eingeschaltet werden können. Damit ist es uns möglich, Erben weitgehend zu entlasten und die Nachlassauseinandersetzung zusammen mit einem professionellen Team bedarfsgerecht zu gestalten.
Vorteil für unsere Mandanten
Die Erben müssen sich nicht selbst mit „Papierkram“, Behördengängen, Durchsehen der Unterlagen und des restlichen Nachlasses, Entrümpelung und Verkauf von Antiquitäten und Immobilien kümmern, stattdessen engagieren Sie meine Kanzlei als Dienstleister zu Erledigung dieser umfangreichen Aufgaben.
Meine Mandanten haben hierbei die Gewissheit, dass keine wichtigen Unterlagen, Dokumente oder Wertgegenstände verloren gehen. Auch um rechtliche oder steuerrechtliche Fragen brauchen sich meine Mandanten nicht zu kümmern. Im Idealfall wendet meine Kanzlei damit finanziellen Schaden von den Erben ab und erledigt die komplette Nachlassabwicklung bis zu Auszahlung der Erlöse an die Erben.
Vorteil für die Erbengemeinschaft
Für den Fall, dass es mehrere Erben gibt, die an einer Nachlassabwicklung durch meine Kanzlei interessiert sind, garantiert meine Beauftragung eine neutrale, zügige und konfliktfreie Erbauseinandersetzung. Voraussetzung ist hierbei die Beauftragung durch sämtliche Miterben bis zum Abschluss des Mandats.
Die Kosten meiner Tätigkeit werden vor der Verteilung aus dem Nachlassvermögen bezahlt. Damit wird gewährleistet, dass sich alle Miterben im Verhältnis ihrer Erbquoten an sämtlichen Kosten beteiligen.