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Besonderes Augenmerk richte ich als Rechtsanwältin zunächst auf die Möglichkeit außergerichtlicher Beilegung bestehender Streitigkeiten. Vor allem bei familiären Konflikten sind oder es um sehr hohe Streitwerte geht, empfiehlt es sich, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Erst, wenn sicher ist, dass dies nicht möglich ist oder ausgenutzt wird, prüfe ich zusammen mit meinen Mandanten die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche.
Wichtig ist mir eine Gesamtschau der Bedürfnisse meiner Mandanten. Daher prüfe ich zunächst in einem – falls notwendig – mehreren persönlichen Gesprächen, was genau als Ziel der Mandatierung formuliert wird. Keinesfalls sollte durch eine übereilte Geltendmachung unklarer oder vager Ansprüche die Mandantschaft überzogen werden mit sinnlosen und kostspieligen Prozessen, die im Ergebnis nicht zu einer Lösung oder Befriedung der Konfliktsituation führen.
Besondere Erfahrung habe ich im Bereich des Erbrechts mit schwierigen Nachlassauseinandersetzungen. Gerade bei der Abwicklung von Immobilienvermögen habe ich in der Vergangenheit europaweit sehr gute Resultate erzielen können. Dabei ist in diesem Bereich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig, vor allem, wenn wertvolles Inventar vorhanden ist oder nicht feststeht, welche Vermögenswerte im Nachlass enthalten sind.